Die Fortbildung besteht aus:
A Voraussetzungen für die Teilnahme am Curriculum Klinische Hypnose sind:
1.
oder
2. Berufliche Tätigkeit im psychotherapeutischen oder paar- und familientherapeutischen Bereich.
Kommentar: Sinn dieses Kriteriums ist es, das während der Teilnahme am KliHyp-Curriculum Erlernte direkt in der Praxis umsetzen zu können und damit einen nachhaltigen Lerntransfer sicherzustellen. Wenn der Transfer auch anderweitig und aus Sicht der M.E.G.-Ausbildungsinstitute nachvollziehbar sichergestellt werden kann, gilt das Kriterium ebenfalls als erfüllt.
3. Kenntnisse der klinischen Psychologie.
Über die genannten Voraussetzungen hinaus sind psychotherapeutische Vorerfahrungen und Selbsterfahrung wünschenswert
Wichtige Information für Studierende:
Studierende der unter 1a) und 1b) genannten Hochschulstudiengänge können teilnehmen
1. als Praktikant:innen
oder
2. als Teilnehmer:innen, wenn ein gegenwärtig laufendes, fortgeschrittenes Studium der unter 1a) und 1b) erfassten Hochschulstudiengänge, wenn
oder
Für die TEILNAHME am Curriculum erhalten die Teilnehmer:innen TEILNAHMEBESCHEINIGUNGEN von den jeweiligen M.E.G.-Regionalstellen, nicht jedoch ein Zertifikat.
B VORAUSSETZUNG FÜR DIE ERTEILUNG DES ZERTIFIKATS „Klinische Hypnose (M.E.G.) / Hypnotherapie“ durch die M.E.G.-Geschäftsstelle in München ist nach vollständig abgeschlossener Fortbildung darüber hinaus folgendes:
Abschluss einer Psychotherapeutischen Ausbildung in einem vom „Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie“ (nach §11PsychThG; siehe www.wbpsychotherapie.de) anerkannten Psychotherapieverfahren an einem von der M.E.G. anerkannten Psychotherapeutischen Ausbildungsinstitut.
Kommentar: Das Curriculum KliHyp der M.E.G. ist als psychotherapeutische Fortbildung (nicht Ausbildung) konzipiert, deshalb wird für die Erlangung des Zertifikats eine grundständige und abgeschlossene Psychotherapieausbildung vorausgesetzt. Von der M.E.G. anerkannt werden entsprechende Facharztausbildungen (FA für (Kinder- und Jugend) Psychiatrie, (Kinder- und Jugend) Psychotherapie, Psychosomatische Medizin u.ä.) sowie alle staatlich anerkannten Approbationsausbildungen in Psychologischer Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Ausbildungen in Systemischer Therapie sowie Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapie werden anerkannt, wenn ein entsprechendes Zertifikat der Dachverbände „SG“(http://systemische-gesellschaft.de) oder „DGSF“ (www.dgsf.org ) vorliegt. Ausbildungen Klientenzentrierter Psychotherapie werden anerkannt, wenn ein entsprechendes Zertifikat des Fachverbandes „GWG“ (www.gwg-ev.org ) vorliegt. Liegt eine anderweitige umfassende und abgeschlossene Psychotherapieausbildung vor, die hier nicht erwähnt ist, kann ein „Äquivalenzantrag“ zur Überprüfung der Gleichwertigkeit beim Vorstand der M.E.G. gestellt werden. Die Anerkennung als „Heilpraktiker für Psychotherapie“ ist nicht äquivalent zu einer psychotherapeutischen Ausbildung, ebenso wenig der Abschluss eines Curriculums in „psychosomatischer Grundversorgung“).
Bemerkung: Implikationen und Anpassungen, die sich durch die Änderung des Psychotherapeutenreformgesetzes ab Mitte 2020 ergeben, wie beispielsweise auch durch den neuen Studiengang Psychotherapie, der mit der Approbation abschließt, werden derzeit in den Gremien der M.E.G. diskutiert. Aktualisierte Teilnahme- und Zertifizierungsbedingungen können mittelfristig etwa in dem Zeitraum erwartet werden, in dem es die ersten Absolventen des neuen Studiengangs gibt.
Nach Abschluss des Curriculums kann die Zertifizierung beantragt werden. Bitte senden Sie hierzu einen formlosen Antrag mit allen Nachweisen in Kopie an die M.E.G.-Geschäftsstelle, Waisenhausstr. 55, 80637 München oder via Fax (089) 340 29 719 oder als E-Mail-Anhang an kontakt@meg-hypnose.de. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der M.E.G, Tel. (089) 340 29 720.
Die Zertifizierungsgebühr beträgt 150 € (Kto. 88 44 200, BLZ 370 205 00 // IBAN: DE11 370 205 00 000 8844200, BIC: BFSWDE33XXX).
Nach erfolgter Zertifizierung sind die Teilnehmer:innen berechtigt, die Zusatzbezeichnung „Klinische Hypnose (M.E.G.)“ zu führen. Mit Erlangung des Zertifikates erhalten Sie außerdem die Möglichkeit, auf der Therapeutenliste der M.E.G. geführt zu werden, die auf der Homepage der M.E.G. veröffentlicht wird (und Interessenten auf Anfrage zugeschickt wird).
Check-Liste zur Zertifizierung in Klinischer Hypnose (KliHyp)
EBM Ziffer 35120
Nach Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Psychotherapierichtlinien stellt die anbietende Regionalstelle (ggf. in Kooperation mit der Geschäftsstelle der M.E.G.) auf Wunsch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen KV aus, mit der die Abrechnungsgenehmigung der EBM Ziffer 35120 beantragt werden kann.
Bei Zertifizierung stellt die M.E.G.-Geschäftsstelle auf Wunsch ebenso eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen KV aus, mit der die Abrechnungsgenehmigung der EBM Ziffer 35120 beantragt werden kann.
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