Informationen zum Curriculum Klinische Hypnose | KliHyp

Aufbau

Die Fortbildung besteht aus:

  • 8 Grundkursen (B-Seminare)
  • 4 Anwendungskursen (C-Seminare)
  • Supervision (50 Std. à 45 min)

Teilnahme- und Zertifizierungsvoraussetzungen für das Curriculum Klinische Hypnose (KliHyp)

A Voraussetzungen für die Teilnahme am Curriculum Klinische Hypnose sind:

1.

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder Diplom), das gemäß den derzeit gesetzlichen Regelungen in der BRD zu einer Approbationsausbildung als Psychologischer Psychotherapeut*in oder Psychotherapeut*in für Kinder- und Jugendliche befähigt.
    Kommentar: Dies sind i.d.R. die Studiengänge Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt, Pädagogik, Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaft, Bildungswissenschaft und Soziale Arbeit. Wenn eine am Curriculum Klinische Hypnose interessierte Person bei der Geschäftsstelle der M.E.G. in München einen Äquivalenzantrag auf Gleichstellung seines / ihres Hochschulabschlusses stellt und dem Antrag einen Nachweis eines beliebigen Landesprüfungsamtes über Anerkennung dieses Hochschulabschlusses als ausreichende Voraussetzung für die Aufnahme einer Ausbildung im Sinne des PsychThG vorlegt, gilt die Voraussetzung a) als erfüllt.

oder

  • ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.

2. Berufliche Tätigkeit im psychotherapeutischen oder paar- und familientherapeutischen Bereich.
Kommentar: Sinn dieses Kriteriums ist es, das während der Teilnahme am KliHyp-Curriculum Erlernte direkt in der Praxis umsetzen zu können und damit einen nachhaltigen Lerntransfer sicherzustellen. Wenn der Transfer auch anderweitig und aus Sicht der M.E.G.-Ausbildungsinstitute nachvollziehbar sichergestellt werden kann, gilt das Kriterium ebenfalls als erfüllt. 

3. Kenntnisse der klinischen Psychologie.

Über die genannten Voraussetzungen hinaus sind psychotherapeutische Vorerfahrungen und Selbsterfahrung wünschenswert

 

Wichtige Information für Studierende:

Studierende der unter 1a) und 1b) genannten Hochschulstudiengänge können teilnehmen

1. als Praktikant:innen

oder

2. als Teilnehmer:innen, wenn ein gegenwärtig laufendes, fortgeschrittenes Studium der unter 1a) und 1b) erfassten Hochschulstudiengänge, wenn

  • ein nachweisbarer Schwerpunkt auf hypnotherapeutische Themen in der Abschlussarbeit gesetzt wird 

oder

  • anderweitig ein bedeutsamer wissenschaftlicher, berufspolitischer oder berufspraktischer Zusammenhang zur klinischen Hypnose vorliegt und vom Studierenden schriftlich und für die M.E.G. Geschäftsstelle in München nachvollziehbar begründet wird.

 

Für die TEILNAHME am Curriculum erhalten die Teilnehmer:innen TEILNAHMEBESCHEINIGUNGEN von den jeweiligen M.E.G.-Regionalstellen, nicht jedoch ein Zertifikat.

 

 

B   VORAUSSETZUNG FÜR DIE ERTEILUNG DES ZERTIFIKATS „Klinische Hypnose (M.E.G.) / Hypnotherapie“ durch die M.E.G.-Geschäftsstelle in München ist nach vollständig abgeschlossener Fortbildung darüber hinaus folgendes: 

Abschluss einer Psychotherapeutischen Ausbildung in einem vom „Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie“ (nach §11PsychThG; siehe www.wbpsychotherapie.de) anerkannten Psychotherapieverfahren an einem von der M.E.G. anerkannten Psychotherapeutischen Ausbildungsinstitut. 

Kommentar: Das Curriculum KliHyp der M.E.G. ist als psychotherapeutische Fortbildung (nicht Ausbildung) konzipiert, deshalb wird für die Erlangung des Zertifikats eine grundständige und abgeschlossene Psychotherapieausbildung vorausgesetzt. Von der M.E.G. anerkannt werden entsprechende Facharztausbildungen (FA für (Kinder- und Jugend) Psychiatrie, (Kinder- und Jugend) Psychotherapie, Psychosomatische Medizin u.ä.) sowie alle staatlich anerkannten Approbationsausbildungen in Psychologischer Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Ausbildungen in Systemischer Therapie sowie Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapie werden anerkannt, wenn ein entsprechendes Zertifikat der Dachverbände „SG“(http://systemische-gesellschaft.de) oder „DGSF“ (www.dgsf.org ) vorliegt. Ausbildungen Klientenzentrierter Psychotherapie werden anerkannt, wenn ein entsprechendes Zertifikat des Fachverbandes „GWG“ (www.gwg-ev.org ) vorliegt. Liegt eine anderweitige umfassende und abgeschlossene Psychotherapieausbildung vor, die hier nicht erwähnt ist, kann ein „Äquivalenzantrag“ zur Überprüfung der Gleichwertigkeit beim Vorstand der M.E.G. gestellt werden. Die Anerkennung als „Heilpraktiker für Psychotherapie“ ist nicht äquivalent zu einer psychotherapeutischen Ausbildung, ebenso wenig der Abschluss eines Curriculums in „psychosomatischer Grundversorgung“). 

Bemerkung: Implikationen und Anpassungen, die sich durch die Änderung des Psychotherapeutenreformgesetzes ab Mitte 2020 ergeben, wie beispielsweise auch durch den neuen Studiengang Psychotherapie, der mit der Approbation abschließt, werden derzeit in den Gremien der M.E.G. diskutiert. Aktualisierte Teilnahme- und Zertifizierungsbedingungen können mittelfristig etwa in dem Zeitraum erwartet werden, in dem es die ersten Absolventen des neuen Studiengangs gibt.

Zertifizierung

Nach Abschluss des Curriculums kann die Zertifizierung beantragt werden. Bitte senden Sie hierzu einen formlosen Antrag mit allen Nachweisen in Kopie an die M.E.G.-Geschäftsstelle, Waisenhausstr. 55, 80637 München oder via Fax (089) 340 29 719 oder als E-Mail-Anhang an kontakt@meg-hypnose.de. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der M.E.G, Tel. (089) 340 29 720

Die Zertifizierungsgebühr beträgt 150 € (Kto. 88 44 200, BLZ 370 205 00 // IBAN: DE11 370 205 00 000 8844200, BIC: BFSWDE33XXX). 

Nach erfolgter Zertifizierung sind die Teilnehmer:innen berechtigt, die Zusatzbezeichnung „Klinische Hypnose (M.E.G.)“ zu führen. Mit Erlangung des Zertifikates erhalten Sie außerdem die Möglichkeit, auf der Therapeutenliste der M.E.G. geführt zu werden, die auf der Homepage der M.E.G. veröffentlicht wird (und Interessenten auf Anfrage zugeschickt wird).

Check-Liste zur Zertifizierung in Klinischer Hypnose (KliHyp)

  • Bitte senden Sie uns ausschließlich Kopien sämtlicher Nachweise per Post (kein Einschreiben)! Oder sehr gerne auch per E-mail als ein pdf (max. 4-5 pdf-Anhänge, z.B. sortiert nach 1. B-Kurse, 2. C-Kurse, 3. Supervision und  4. den Nachweis Ihrer psychotherapeutischen Ausbildung, sowie Ihrer akademischen Titel/Hochschulabschlüsse. In jedem Fall ist die Angabe Ihrer E-Mailadresse obligatorisch. 
  • Bitte überprüfen Sie, ob Sie bereits alle Nachweise der 8 B-Seminare und der 4 C-Seminare zusammen haben. Bei den Anwendungskursen achten Sie bitte auf Themenvielfalt. Es werden maximal 2 C-Seminare pro Themenschwerpunkt/Seminarleiter anerkannt. D. h. auch, dass maximal 2 hypnotherapeutische Kongresse als C-Seminare Anerkennung finden können. 
  • Beachten Sie, dass Bescheinigungen über Supervision im Umfang von 50 Stunden (à 45 min.) beigefügt sein müssen. Des Weiteren müssen zur Erlangung des Zertifikates mindestens zwei eigene Fälle während der SV vorgestellt werden. 
  • Zu den Bestimmungen zur Erlangung des Zertifikates gehört, dass eine psychotherapeutische Grundausbildung in einem von der M.E.G. anerkannten Verfahren abgeschlossen wurde. Legen Sie bitte eine Kopie Ihres Hochschulabschlusses sowie eine Kopie Ihrer psychotherapeutischen Ausbildung bei. 
  • Stellen Sie vorab sicher, dass bei Kursen anderer Veranstalter, die Sie anerkannt bekommen wollen, es sich um Seminare handelt, die äquivalent und anerkennungsfähig sind, in Bezug auf Inhalt, Qualifikation des Leiters und Zeitdauer. Die Nachweise müssen auch formal in Ordnung sein und Angaben über die Kursinhalte, Stundenanzahl und Unterschrift/Stempel aufweisen. Kursbeschreibungen oder die Bestätigung einer Kursanmeldung genügen nicht! Für jedes externe Seminar wird pro Seminartag eine zusätzliche Gebühr von € 10.- erhoben (da hier keine Kursabgaben an den Dachverband erfolgt sind). Maximal mögliche Anerkennung ist 50%. 
  • Die Höhe der Zertifikatsgebühr beträgt für das Zertifikat KliHyp 150 Euro und ist gleichzeitig mit dem Antrag zu überweisen auf das Konto der M.E.G. bei der Bank für Sozialwirtschaft (BfS), IBAN: DE11 370 205 00 000 8844200, BIC: BFSWDE33XXX, Kto. 88 44 200, BLZ 370 205 00 
  • Falls Sie zu einzelnen Punkten Fragen haben, so z.B. über die Teil­nahmevoraussetzungen oder die psychotherapeutische Grundausbildung, bitten wir Sie, diese möglichst vor Beginn der Weiterbil­dung mit der Geschäftsstelle zu klären, um unliebige Missverständnisse zu vermeiden.

EBM Ziffer 35120 

Nach Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Psychotherapierichtlinien stellt die anbietende Regionalstelle (ggf. in Kooperation mit der Geschäftsstelle der M.E.G.) auf Wunsch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen KV aus, mit der die Abrechnungsgenehmigung der EBM Ziffer 35120 beantragt werden kann. 

Bei Zertifizierung stellt die M.E.G.-Geschäftsstelle auf Wunsch ebenso eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen KV aus, mit der die Abrechnungsgenehmigung der EBM Ziffer 35120 beantragt werden kann.

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