Informationen zum Curriculum Klinische Hypnose, Hypnotherapie und hypnosystemische Interventionen mit Kindern und Jugendlichen | KiHyp

Aufbau

Die Fortbildung besteht aus:

  • Einführungskurs (KE-Seminar)
  • 7 Grundkursen (K-Seminare)
  • 3 Anwendungskursen (C/K-Seminare)
  • Supervision (40 Std. à 45 min mit mind. 2 Falldokumentationen)

Teilnahme- und Zertifizierungsvoraussetzungen für das Curriculum Klinische Hypnose, Hypnotherapie und hypnosystemische Interventionen mit Kindern und Jugendlichen (KiHyp)

Die Fortbildung „Klinische Hypnose, Hypnotherapie und hypnosystemische Interventionen mit Kindern und Jugendlichen“ richtet sich an Berufstätige im klinisch-therapeutischen Bereich.
Klinische Hypnose ist vor allem geeignet, Kindern und Jugendlichen Strategien zur Selbstwahrnehmung, Selbstentwicklung und Selbstregulation zu vermitteln. Die Teilnehmer:innen werden aufgrund ihrer differenziellen Wahrnehmungstrainings besser in der Lage sein, Bedürfnisse und Ressourcen ihrer Klient:innen zu erkennen, individuelle und entwicklungsrelevante Interventionen zu planen und diese in die natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten und Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen zu integrieren.
Das Curriculum dieser Fortbildung umfasst eine Grundausbildung (7 Seminare) mit einem Einführungskurs (KE) und 3 ergänzenden C-Seminaren zu speziellen Arbeitsfeldern sowie 40 Stunden Supervision.  

Teilnahmeberechtigt für KiHyp:

Voraussetzung für Teilnahme und Zertifizierung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder Diplom), das gemäß den aktuellen gesetzlichen Regelungen in der BRD zu einer Approbationsausbildung als Psychologischer Psychotherapeut:in oder Psychotherapeut:in für Kinder- und Jugendliche befähigt, oder ein Studium der Humanmedizin.
Die Teilnehmer:innen müssen in einem therapeutischen Bereich tätig sein und eine staatliche Ermächtigung zur therapeutischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen nachweisen. Typische Berufsgruppen sind z.B. Psychotherapeut:innen, Sozialpädagog:innen, Mediziner:innen und Psycholog:innen. PiAs mit Behandlungserlaubnis können nach Absprache teilnehmen.

Zertifizierung

Nach Abschluss des Curriculums kann die Zertifizierung beantragt werden. Bitte senden Sie hierzu einen formlosen Antrag mit allen Nachweisen in Kopie an die M.E.G.-Geschäftsstelle, Waisenhausstr. 55, 80637 München oder via Fax (089) 340 29 719 oder als E-Mail-Anhang an kontakt@meg-hypnose.de. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der M.E.G, Tel. (089) 340 29 720

Die Zertifizierungsgebühr beträgt 100 € (Kto. 88 44 200, BLZ 370 205 00 // IBAN: DE11 370 205 00 000 8844200, BIC: BFSWDE33XXX).

Zertifikatsinhaber sind berechtigt, gemeinsam mit der Nennung ihrer Grundberufsbezeichnung, die Zusatzbezeichnung „Klinische Hypnose, Hypnotherapie und hypnosystemische Interventionen mit Kindern und Jugendlichen (M.E.G.)“ zu führen. KiHyp-Teilnehmer*innen, die vor der Überarbeitung am Curriculum teilgenommen haben, können in der Übergangsphase auch nach der alten Regelung, also mit dem vorherigen Zertifikatstitel zertifiziert werden (K1-K6, 4xC-Seminare, 40 Std. SV).

Mit Erlangung des Zertifikates erhalten Sie außerdem die Möglichkeit, auf der Therapeutenliste der M.E.G. geführt zu werden, die auf der Homepage der M.E.G. veröffentlicht wird (und Interessenten auf Anfrage zugeschickt wird).

Check-Liste zur Zertifizierung in Klinische Hypnose, Hypnotherapie und hypnosystemische Interventionen mit Kindern und Jugendlichen (KiHyp)

  • Bitte senden Sie uns ausschließlich Kopien sämtlicher Nachweise (als Email-Anhang, per Fax oder postalisch; kein Einschreiben). In jedem Fall ist die Angabe Ihrer E-Mailadresse obligatorisch.
  • Bitte überprüfen Sie, ob Sie bereits alle Nachweise für die Inhalte der 7 K-Seminare und 3 C-Seminare zusammen haben. Bei den Anwendungskursen achten Sie bitte auf Themenvielfalt.
  • Beachten Sie, dass Bescheinigungen über Supervision im Umfang von 40 Stunden (à 45 Minuten) beigefügt sein müssen. Des Weiteren müssen zur Erlangung des Zertifikates zwei eigene Fälle während der SV vorgestellt werden.  
  • Wir haben immer wieder Anlass daran zu erinnern, dass zu unseren Bestimmungen zur Erlangung des Zertifikates gehört, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen (siehe "Vorraussetzungen"). Fügen Sie deshalb Ihrem Zertifikatsantrag bitte den/die entsprechenden Nachweiskopie(n) bei - z.B. Diplom/Master und Approbation.
  • Stellen Sie unbedingt vorab sicher, dass bei Kursen anderer Veranstalter, welche Sie anerkannt bekommen wollen, es sich um Seminare bzw. Supervisionen handelt, die äquivalent und anerkennungsfähig sind, d.h. von den Inhalten, von der Qualifikation des Leiters und von der Zeitdauer her. Die Nachweise müssen auch formal in Ordnung sein und Angaben über die Kursinhalte, Stundenanzahl und Unterschrift/Stempel aufweisen. Kursbeschreibungen oder die Bestätigung einer Kursanmeldung genügen nicht! Da bei diesen Seminaren keine Abgaben an die M.E.G. abgeführt werden, wird für jedes externe Seminar pro Seminartag eine zusätzliche Gebühr von 10 Euro erhoben. Maximal mögliche Anerkennung ist 50%.
  • Schließlich noch die Zertifikatsgebühr: Die Höhe der Zertifikatsgebühr beträgt für das Zertifikat KiHyp 100 Euro und ist gleichzeitig mit dem Antrag zu überweisen auf das Konto der M.E.G. bei der Bank für Sozialwirtschaft (BfS), IBAN: DE11 370 205 00 000 8844200, BIC: BFSWDE33XXX, Kto. 88 44 200, BLZ 370 205 00 
  • Falls Sie zu einzelnen Punkten Fragen haben, so z.B. über die Teil­nahmevoraussetzungen oder die psychotherapeutische Grundausbildung, bitten wir Sie, diese möglichst vor Beginn der Weiterbil­dung mit der Geschäftsstelle zu klären, um unliebige Missverständnisse zu vermeiden.

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